Wir wollen Ihnen Kosten ersparen!
Auf alle gestalterische Leistungen die Sie beauftragen wird bei einer Buchprüfung durch die Sozialkasse eine Künstlersozialabgabe von derzeit 5,2% fällig. Dies kann durchaus recht teuer werden. Nehmen wir zu Beispiel die Kosten für die Gestaltung einer Imagebroschüre oder einer Webseite auf CMS-Basis können durchaus Abgaben von 200 € bis 400 € auf Sie zukommen. Auf ein Jahr hochgerechnet kann es für jedes Unternehmen das wirbt ein durchaus großer Kostenpunkt in der Bilanz werden!
Um dies für Sie zu vermeiden werden Gestaltungsarbeiten über unsere Tochtergesellschaft [I.Q.] Zanker Promotion GmbH angeboten und abgerechnet.
Die Werbe-, Web- und Werbemittel-Agentur hat die Rechtsform der GmbH und ist somit eine juristische Person. Für die selben Leistungen vom Druckhaus Zanker als e.K. fallen hier, im Regelfall, keine Kosten für die Sozialkasse an.
Unternehmen sind dann abgabepflichtig, wenn sie typischerweise
- künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten (z. B. Verlage, Presseagenturen, Werbeagenturen, Werbeberater, PR-Agenturen, Theater, Orchester, Chöre, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Galerien, Museen etc.,) oder
- Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, oder
- unabhängig vom eigentlichen Zweck ihres Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Leistungen für Zwecke des Unternehmens zu nutzen und damit Einnahmen zu erzielen (z.B. Gestaltung von Produkten, Verpackungen…)
Praxistipps
- Zahlungen an die Künstlersozialkasse können dann vermieden werden, wenn z.B. im Bereich der Eigenwerbung diese von angestellten Personen erledigt wird.
- Auch Designer, die im Rahmen von sog. 400,00 € – Jobs beschäftigt werden, sind im Unternehmen angestellt, es ist keine Abgabe zu zahlen.
- Auch die Vergabe von Aufträgen an juristische Personen (GmbH…) befreit von der Abgabepflicht.